Arzthaftungsrecht
Seit Jahren nehmen Schadensersatzansprüche gegenüber Ärzten infolge von Behandlungsfehlern zu. Auch Ärzte haben ihre Arbeit zu verantworten und bei Fehlleistungen sind auch sie verantwortlich. In diesen Fällen werden behandelnde Ärzte von ihren Patienten materiell-rechtlich in Anspruch genommen.
Ärzte sind gut beraten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, da ihnen die juristische Aufarbeitung solcher Fälle fremd ist.
Bürger, die durch eine ärztliche Fehlleistung Schaden erlitten haben, können Schadenersatzansprüche geltend machen, allerdings nur in einer bestimmten Frist, nämlich innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme der anspruchsbegründenden Tatsachen. In solchen Fällen ist juristischer Beistand schon deswegen geboten, weil berechtigte Ansprüche selten außergerichtlich ausgeglichen werden, sondern klagbar gestellt werden müssen. Dies erfordert wiederum einen sachkundigen Ansprechpartner, der Sie von Anfang an juristisch begleitet und vor Gericht angemessen vertritt.
Die Anwaltskanzlei Heinz Geitz & Peter Geitz nimmt sich in einer umfassenden Betreuung Ihrer Probleme an, welche je nach Schwere des Behandlungsfehlers nicht selten weit über die eigentliche juristische Tätigkeit hinausgeht. Der für Sie tätige Rechtsanwalt wird alles daran setzen, Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen und zu versuchen, durch qualifizierte Argumentation ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren zu umgehen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie natürlich auch umfassend im Klageverfahren.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen im persönlichen Gespräch oder im Rahmen unseres Kontaktformulares eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage geben können, damit Sie Ihre weiteren Schritte sorgfältig planen können.